Urkunde Kaiser Konrads II.

Eine Urkunde aus dem Jahre 1033, ausgestellt von Kaiser Konrad II., verrät lediglich, dass Kaiserin Gisela das zu ihrem Besitz gehörende Regenbach dem Bistum Würzburg zum Geschenk machte:
Kund sei allen Gläubigen der heiligen Kirche Gottes und des Reiches, sowohl den jetzt Lebenden wie auch den Zukünftigen, dass wir zusammen mir unserer geliebten Gattin, der Kaiserin Gisela, zu unserem und unserer Eltern Seelenheil einen Teil eines Immunitätsbezirks, den wir durch Erbrecht besitzen, wozu namentlich Regenbach gehört, das im Mulgau in der Grafschaft des Grafen Heinrich liegt, mit Gehöften Hofraiten, Gebäuden, mit Knechten beiderlei Geschlechts, mit Äckern, Wiesen, Weiden, mit Bächen, Fischwässern, Mühlen, Wäldern, Jagden, mit angebautem und unangebautem Land, mit Ausgängen und Zugängen, ob bekannten oder noch zu suchenden und mit allen Nutzungen, die man schreiben oder benennen kann und dazu noch besonders namentlich Wolfhard und Ratfrid mit allen ihren Knechten beiderlei Geschlechts, mti dem ganzen Gut, das sie in Schmalfelden besitzen, mit Zustimmung unseres geliebten Sohnes, des König Heinrich und auch durch die Hand des Vogtes (der Kaisern Gisela), nämlich ihres Sohnes Hermann, des Herzogs, dem heiligen Kilian, dem teuren Märtyrer Christi, in die Hand des Meginhard, unseres getreuen Bischofs von Würzburg, der dortigen Kirche vorsteht, als einen ewigen Besitz in einer unanfechtbaren Schenkung übergeben haben.
Diese aber, deren Namen zum Zeugnis unterschrieben sind, waren bei der Übergabe anwesend und haben sie gesehen und gehört: Chuono, Otto und sein Sohn Vito, der Pfalzgraf Ezzo und sein Sohn Otto, Otto von Schweinfurt, der Markgraf Adalpert, Graf Eberhard, Stacheri Adalbero, Emhart, Bezelin, Sigeboto, Adalpraht, Gerhard, Cristan, Siggo, Herzog Hereman, Stephan, Anshalm, Radeboto, Erchambraht.
Wenn aber jemand versuchen sollte, unsere Schenkung in irgendeinem  Punkt zu verletzen, so soll er wissen, dass er sich den Fluch Gottes, des heiligen Kilian und seiner Gefährtin zur Verdammnis zuzieht und dass er 100 Pfund Gold, zur Hälfte unserer Kammer, zur anderen Hälfte der vorgenannten Kirche, zu erlegen haben wird.
Und damit dies alles umso sicherer geglaubt wird und sicher und unerschüttert für alle Zeit bestehen bleibt, haben wir dieses Urkunde mit eigener Hand unterschrieben und befohlen, sie mit unserem Siegel zu versehen.

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